Jeder medizinische Eingriff, der nicht mit Einverständnis des Patienten geschieht, ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung. Gesunde Zähne zu ziehen wäre somit eine Körperverletzung, wenn dem nicht die Mutter, der Vater oder der erwachsene Patient selbst zustimmt.
Allein ein Zahnengstand ist für mich als biologisch-ganzheitlicher Zahnarzt kein Grund für das Ziehen von gesunden Zähnen. Zahnengstände entstehen dann, wenn der Zahnbogen sich durch Entwicklungsstörungen nicht voll entfaltet hat aber auf Zähne trifft, die nun mal eine genetisch festgelegte
Größe haben.
Wenn man es nun nicht schafft, den Kiefer nachzuentwickeln und stattdessen die Anzahl der Zähne reduziert, indem man gesunde Zähne, meist die 4er, zieht, hat man “den Teufel mit dem Beezelbub ausgetrieben”. Nun haben wir zwar einen regelmäßigen Stand, allerdings auf dem Niveau eines kleineren Zahnbogens.
Betrachtet man die Psychodonie – die Körpersprache der Zähne (wenn Sie eine kostenfreie Analyse der Körpersprache Ihrer Zähne machen wollen klicken Sie hier) – dann ist der Mundraum auch Artikulations- und Seelenraum, den man auf diese Weise künstlich verkleinert.
Des Weiteren werden oft gesunde Weisheitszähne, in der irrigen Annahme, sie könnten die Unterkiefer Frontzähne zusammenschieben, gezogen. Dies ist mittlerweile auch schulmedizinisch widerlegt. Wenn z. B. die 4er (die ersten, kleinen Backenzähne) gezogen werden und dadurch eine Lücke entsteht, kann der Weisheitszahn den Frontzahnengstand nicht verursachen, da die Kette durch diese Lücke unterbrochen ist. Dennoch entsteht der Frontzahnengstand. Dieser hat ganz andere Ursachen als das Schieben eines Weisheitszahns.
Eine ganzheitlich-biologische Kiefer-Zahn-Regulation, z. B. mit dem Bionator, kann das Gesamtsystem (Muskeln-Knochen-Zahn) meist so regulieren, dass verlagerte Weisheitszähne Platz zum Durchbruch bekommen, kleine Backenzähne nicht gezogen werden müssen und trotzdem der Frontengstand behoben werden kann.